Gemeinde Bissendorf – Kompensation auf Wegerandstreifen

Mit der Realisierung von Bauflächen gehen Eingriffe in Natur und Landschaft einher. Diese Eingriffe sind – soweit nicht vermeidbar – durch Maßnahmen zum Ausgleich oder Ersatz zu kompensieren.
Da mancherorts Randstreifen kommunaler Wege im Zuge der angrenzenden landwirtschaftlichen Nutzung mit bewirtschaftet werden, kann ein nicht zu unterschätzendes Potenzial an Kompensationsflächen vorliegen. Auf fremdgenutzten Wegerandstreifen ist durch die Entwicklung neuer Saumbiotope, welche auch zu einer Stärkung und Verbesserung des Biotopverbunds beitragen, eine ökologische Aufwertung von Natur und Landschaft möglich. Wegerandstreifen können somit als Kompensationsflächen genutzt werden.

Vor allem mit Blick auf die angespannte Situation bezüglich der Verfügbarkeit von Flächen zur Umsetzung von Kompensationsmaßnahmen, prüft die Gemeinde Bissendorf derzeit, ob Rand­streifen an gemeindeeigenen Wegen und Straßen für kompensatorische Zwecke genutzt werden können.

Um festzustellen, welches Kompensationspotenzial auf fremdgenutzten Wegerandstreifen im Gemeindegebiet von Bissendorf vorhanden ist, wurde die mit der Erstellung einer entsprechen­den Flächenanalyse beauftragt.

Kernelement dieser Analyse ist eine GIS-gestützte Luftbildauswertung, bei der das gemeindliche Wegenetz auf fremdgenutzte Wegerandstreifen hin überprüft wurde. Bei dieser Auswertung wurden ca. 310 km gemeindeeigene Wege und Straßen überprüft und ein Flächenpotenzial von ca. 8,5 ha ermittelt. Es besteht somit ein umfangreiches Aufwertungspotential.
Durch diese Potenzialanalyse im Zusammenspiel mit einem grundsätzlichen Kompensations­konzept wird der Gemeinde eine Entscheidungsgrundlage hinsichtlich der weiteren Planungs­schritte zur Umsetzung bzw. Entwicklung eines Kompensationsflächenpools auf Wegeseitenstreifen an die Hand gegeben.

Gemeinde Bissendorf

Kompensation einiger Eingriffe zum Schutz der Natur

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