Stadt Bramsche – B-Plan 147 „Industriegebiet Am Flugplatz“ – Gewerbelärm
Im Rahmen der Ausweisung von Industrie- und Gewerbegebieten in Bebauungsplänen ist die Verträglichkeit der Gewerbenutzungen mit der umliegenden Wohnbebauung nachzuweisen.
Der Nachweis wird auf Basis der DIN 18 005 „Schallschutz im Städtebau“ geführt. Erforderliche Festsetzungen werden auf Basis der DIN 45 691 „Geräuschkontingentierung“ bestimmt.
Bild 01 zeigt das Plangebiet mit den vorgesehenen immissionsschutzrechtlichen städtebaulichen Festsetzungen.
Im ersten Schritt der schalltechnischen Beurteilung werden die zu berücksichtigenden schutzwürdigen Nutzungen im Umfeld erfasst, siehe Bild 02. Über verschiedene Berechnungsläufe wird festgestellt, welche Lärmemissionen minimal auf den Flächen des Industriegebietes möglich sind, siehe Bild 03. Nach Vergleich der resultierenden Beurteilungspegel mit den zulässigen Orientierungswerten kann dann beurteilt werden, ob und in welchem Umfang erhöhte Emissionen in bestimmten Bereichen möglich sind, sh. Bild 4). Diese zusätzlich zulässigen Emissionen werden als „Zusatzkontingente“ bezeichnet und ebenfalls im Bebauungsplan festgesetzt.