Versickerungsnachweis Bünting
Im Rahmen der Firmenerweiterung der J. Bünting Beteiligungs AG, war im Zuge der B-Plan Aufstellung die Ableitung des Niederschlagwassers zu behandeln. Im Vorfeld der wasserwirtschaftlichen Planungen wurde deshalb, auf der rd. 9 ha großen Erweiterungsfläche, ein Versickerungsnachweis geführt.
Gemäß Wasserhaushaltsgesetz § 55, Abs. 2 soll Niederschlagswasser vorrangig ortsnah versickert werden. Erst im Ausschluss dieser Möglichkeit sind weitere Methoden zu untersuchen.
Deshalb wurden mittels gestörter 7 Bohrsondierungen, 5 Rammsondierungen und 5 Doppelringinfiltrationen im Feldversuch Bodenart, Lagerungsdichte, Grundwasserstand und Versickerungsfähigkeit bestimmt.
J. Bünting Beteiligungs AG
Ableitung des Niederschlags

Dipl.-Ing. (FH) Franz-Joseph Thomm
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